Ablauf und Behandlungskosten

Ablauf

  1. Melden Sie sich für den Erstkontakt zu den telefonischen Sprechzeiten.
  2. Vereinbaren Sie einen Ersttermin zum Kennenlernen mit ggf. 1-2 weiteren Sprechstunden.
  3. In den mindestens 2 darauffolgenden Probatorischen Sitzungen werden die Biografie, sowie die Lebenssituation aufgenommen und die Testdiagnostik durchgeführt.
  4. Danach wird der Antrag zur Übernahme der Kosten der Therapiesitzungen bei der Krankenkasse gestellt. Dies übernimmt die Therapeutin.
  5. Nach Eingang der Kostenübernahme werden Termine für die Therapiestunden vereinbart. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversichert:

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Erstgespräche sowie für die anschließende Therapie.

Privat Krankenversichert:

Einige private Krankenversicherungen übernehmen auch hier die Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.

Berufsgenossenschaft/ Unfallkassen:

Bei Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallkassen die Kosten der Therapie.

Supervision und Coaching:

Diese Beratungsformen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Honorarabrechnung unterliegt der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die Kostenübernahme muß vorher abgestimmt sein.