Ablauf und Behandlungskosten
Ablauf
- Melden Sie sich für den Erstkontakt zu den telefonischen Sprechzeiten.
- Vereinbaren Sie einen Ersttermin zum Kennenlernen mit ggf. 1-2 weiteren Sprechstunden.
- In den mindestens 2 darauffolgenden Probatorischen Sitzungen werden die Biografie, sowie die Lebenssituation aufgenommen und die Testdiagnostik durchgeführt.
- Danach wird der Antrag zur Übernahme der Kosten der Therapiesitzungen bei der Krankenkasse gestellt. Dies übernimmt die Therapeutin.
- Nach Eingang der Kostenübernahme werden Termine für die Therapiestunden vereinbart. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Behandlungskosten
Gesetzliche Krankenversichert:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Erstgespräche sowie für die anschließende Therapie.
Privat Krankenversichert:
Einige private Krankenversicherungen übernehmen auch hier die Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.
Berufsgenossenschaft/ Unfallkassen:
Bei Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallkassen die Kosten der Therapie.
Supervision und Coaching:
Diese Beratungsformen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Honorarabrechnung unterliegt der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die Kostenübernahme muß vorher abgestimmt sein.